18. Aug 2024

Blauzungenkrankheit (BTV-3)

Update Stand 13.08.2024

Update zur Blauzungenkrankheit (BTV-3)

 

Die für Gnitzen optimalen Witterungsbedingungen führten in den vergangenen Wochen zu einer ausgedehnten Ausbreitung von BTV-3 in Schaf- und Rinderbeständen mit stark steigenden Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und weiteren, fast allen Bundesländern. 

Nach Angaben des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (FLI), ist die Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen die einzige wirksame Maßnahme, Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. Auf Basis einer Eilverordnung des Bundes wurde die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen der Firmen Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, SYVA S.A. und CZ Vaccines S.A.U. gestattet. Für weitergehende Informationen zur Anwendung der verfügbaren BTV-Impfstoffe regen wir an, sich mit dem Hoftierarzt oder der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen. 

Die gestatteten Impfstoffe sind aktuell noch ohne EU-Zulassung und somit für die erleichterte Verbringung von geimpften Tieren in BT-freie Gebiete nicht anwendbar. Somit müssen die geltenden Regeln (Repellentienbehandlung und PCR-Freitestung) bei der Verbringung von Tieren aus den nicht-BTV-freien Gebieten in BTV-freie Gebiete weiter beachtet werden. Nach erfolgten EU-Zulassungen von BTV-3 Impfstoffen und daraus folgenden Regelungen bei Tierverbringungen werden wir entsprechende Hinweise auf unserer Website (https://masterrind.com/de) zur Verfügung stellen.  

Export

 

Das Geschehen der Blauzungenkrankheit BTV-3 hat weiterhin massive Auswirkungen auf die Vermarktung von Exportrindern. Es gibt feste EU-Regelungen für die Lieferungen in ebenfalls betroffene Länder, wie die Niederlande und Belgien sowie die betroffenen Teile von Frankreich und Dänemark. Hier bestehen keine Auflagen. Die bisher nur gestatteten, aber noch nicht EU-zugelassenen Impfstoffe auf dem Markt lassen noch keine Handelserleichterungen zu.
Andere EU Länder sind offen für Tiere aus Restriktionsgebieten nach vorheriger PCR-Untersuchung. Hier sind Italien, Griechenland und Luxemburg zu nennen. Weitere Märkte, wie Kroatien, Portugal und Spanien lassen grundimmunisierte Tiere 10 Tage nach der zweiten Impfung mit einem EU-zugelassenen Impfstoff zu. Hier könnten sich ggf. in den nächsten Wochen nach möglichen EU-Impfstoffzulassungen Potentiale ergeben. Da jeder EU Mitgliedsstaat aktiv Ausnahmegenehmigungen zum Import in seine freie BTV-3 Regionen erteilen muss, besteht nun die Hoffnung, dass sich durch die starke Ausbreitung der BT Sperrgebiete in Europa weitere Länder zu Ausnahmegenehmigungen entschließen, um den europäischen Tierverkehr aufrecht zu erhalten.
Die Vermarktung in Drittländer gestaltet sich schwierig, falls noch keine BT-Regelungen in bestehenden Attesten enthalten sind, da die Bundesregierung keinerlei (Nach)-Verhandlung über bilaterale Drittlandsatteste für Rinderexporte mehr durchführt. Demgegenüber steht eine zuletzt starke Nachfrage aus Ländern wie der Türkei oder auch Marokko und Ägypten. Hier arbeiten wir und der Bundesverband mit Hochdruck an Lösungen, um Angebot und Nachfrage wieder zueinander zu bringen. Da mittlerweile alle klassischen Exportländer wie Dänemark, die Niederlande und auch Deutschland nahezu komplett als Quelle für Zuchtrinder für viele Zielländer ausfallen, die dringend auf Tiere zur Nahrungsmittelversorgung ihrer Bevölkerung angewiesen sind, hoffen wir auf schnelle pragmatische Lösungen.

Wir empfehlen, für aktuelle Informationen im engen Kontakt zu Ihrer/Ihrem MASTERRIND Fachberater/in zu stehen.

Tierhaltererklärung

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