22. Okt 2025

Biosicherheit auf den Betrieben

Konzepte der Niedersächsischen Tierseuchenkasse

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Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union (EU) stehen Tierhalter in der besonderen Verantwortung, sogenannte „Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Dazu gehören z. B. auch Verfahren, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in den Betrieb gelangen oder Verfahren für die Nutzung von Ausrüstung.

Um den neuen Anforderungen des europäischen Tiergesundheitsrechts gerecht zu werden, wurden auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und des Landvolk Niedersachsen Arbeitsgruppen zur Biosicherheit mit den maßgeblichen Akteuren gegründet. Ziel der Arbeitsgruppen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Nach der Erstellung des initialen Biosicherheitskonzepts ist eine jährliche Evaluation zur Überprüfung der Betriebssituation und Aktualisierung vorgesehen.

Quelle: Niedersächsische Tierseuchenkasse

Die Brisanz steigt - Empfehlungen als Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe

Auch wenn man das Unglücksszenario nicht herbeireden sollte, muss sich jeder Tierhalter mit den möglichen Einschleppungsrisiken befassen. Die entsprechenden Maßnahmen sind bekannt, aber zweifelsohne in rinderhaltenden Betrieben schwieriger umzusetzen. Um Ihre Tiere und Betriebe effektiv zu schützen, empfehlen wir folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

·   Zutrittskontrolle: Beschränken Sie den Zugang zu Ihren Stallungen auf ein Minimum und führen Sie Besucherlisten.

·   Hygieneschleusen: Richten Sie Hygieneschleu- sen mit Desinfektionsmöglichkeiten für Personal und Besucher ein.

·   Schutzkleidung: Stellen Sie betriebseigene Schutzkleidung und Schuhwerk zur Verfügung und reinigen bzw. wechseln Sie diese regelmäßig.

·   Fahrzeughygiene: Reinigen und desinfizieren Sie Transportfahrzeuge vor und nach jedem Einsatz gründlich.

·   Quarantäne: Isolieren Sie neu eingestallte Tiere für mindestens 14 Tage und beobachten Sie diese auf Krankheitssymptome.

·   Futter- und Einstreumanagement: Lagern Sie Futter und Einstreu so, dass sie vor Kontamination geschützt sind, und verwenden Sie keine Produkte aus betroffenen Regionen.

 

 

Umfangreiche Informationen finden Sie im „Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen“ der auf den Websites der Tierseuchenkassen sowie bei den Veterinärbehörden bereitgestellt sind.

 

Biosicherheitskonzept

Niedersächsische Tierseuchenkasse

Abschließende Empfehlung

Die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen ist entscheidend, um die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen auch in diesen Fragen jederzeit beratend zur Verfügung. Auch der MASTERRIND-Agrarshop bietet Ihnen ein abgestimmtes Sortiment an Biosicherheits- und Hygieneartikeln, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Bleiben Sie wachsam und informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.