29. Nov 2023

Blauzungenkrankheit (BTV-3)

Empfehlung und Tierhaltererklärung

Ihre Chance auf schnelle Vermarktungsfreiheit, trotz BTV-3 Restriktionsgebiet (Blauzungenkrankheit)

 

Zur Vermarktung und Verbringung von Tieren aus Restriktionsgebieten wird unterschieden zwischen der Verbringung innerhalb der mit BTV-3 infizierten Zone (Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Bremen) und der Verbringung aus der mit BTV-3 infizierten Zone in BTV-3-freie Gebiete.

Innerhalb der BTV-3 infizierten Zonen ist die Verbringung ohne besondere BTV-3 relevante Tiergesundheitsbedingungen gestattet.

Bei Verbringung und Vermarktung von Tieren aus der BTV-3 Restriktionszone in BTV-3-freie Gebiete muss eine Eigenerklärung der Tierhalter des Herkunftsbetriebes zum Gesundheitszustand in Bezug auf BTV-3 und ein negativer BTV-Untersuchungsbefund (EDTA-Blutröhrchen, PCR-Test) vorliegen.

Der betreffenden Tierhalter bestätigt mit der Tierhalterklärung folgende Aussage und Maßnahme:

  • Im Herkunftsbestand der zu verbringenden Tiere sind in den letzten 30 Tagen vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion und kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion festgestellt worden.

  • Die Tiere wurden mindestens seit 14 Tagen vor der Blutentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt.

 

Unsere Empfehlung für Sie:

Heute bereits potentielle Verkaufstiere mittels Insektiziden / Repellentien vor Vektorangriffen schützen. 

Die Tiere erfüllen damit bereits nach 14 Tagen die gesetzlich vorgeschriebene Fristvorgabe für einen unmittelbaren Start der notwendigen Blutentnahme bei Vermarktung und Verbringung in BTV-3-freie Bundesländer in Deutschland und z.B. auch nach Italien.

 

Damit gehen Sie sicher, dass sie unsere Vermarktungswege weiterhin uneingeschränkt nutzen können.

Ein Verkauf über die Zuchtrinderauktionen und MASTERRIND EXCLUSIVE – DIE AUKTION,  Ab-Hof Verkäufe und Exporte nach Italien bleiben damit eine Option zur Vermarktung.

 

Die benötigte Tierhaltererklärung zur Verbringung von Tieren in BTV-3-freie Gebiete finden Sie hier:

Tierhaltererklärung

Das könnte Sie auch interessieren