Standarderklärung Lebensmittelsicherheit
Der Schlachtvieherzeuger muss nach dem Futtermittel- und Lebensmittelhygienerecht der EU gewährleisten, dass von seinem Schlachtvieh keine gesundheitliche Gefahr für den Konsumenten ausgeht. Mit der folgenden Standarderklärung muss er dies per Unterschrift bestätigen.